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Vorlesung Allgemeines VerwaltungsrechtDie Vorlesung bezweckt, die Studierenden in die zum Teil schwer verständlichen Probleme des Verwaltungsrechts einzuführen, ihnen einen systematischen Überblick über die verschiedenen Institutionen des Verwaltungsrechts zu vermitteln, Zusammenhänge zu anderen Rechtsgebieten und wissenschaftlichen Disziplinen aufzuzeigen sowie die Voraussetzungen zu schaffen, damit sie sich selbständig in besondere Probleme des Verwaltungsrechts einarbeiten und entsprechend weiterbilden können. Die folgenden Files enthalten die Titel der für die Studierenden zur Verfügung stehenden Power Point Präsentationen nach dem Aufbau und in Erweiterung der 2. Auflage meines Lehrbuchs "Grundzüge des allgemeinen und schweizerischen Verwaltungsrechts".
Unterlagen für die Rechtsgrundlagen der kommenden neuen Rechtspflege:
Prüfung Verwaltungsrecht AT – Hinweise Revision Bundesrechtspflege Wie in den Vorlesungen und auf dem Internet angekündigt, ist ab der Sommersession 06 auch die Ordnung der Bundesrechtspflege nach der Revision Gegenstand des Examens. Von den Studierenden wird erwartet, dass sie die entsprechenden Gesetzestexte (Verfassungsgrundlage, Bundesgesetz über das Bundesgericht, Bundesgesetz über das Verwaltungsgericht sowie Änderungen des VwVG) in den Grundzügen studiert haben und zu gebrauchen wissen. Dies setzt ein grundsätzliches Verständnis der neuen Ordnung voraus, wozu neben den Gesetzestexten allenfalls zusätzlich auch die Materialen sowie die unten genannten Publikationen beigezogen werden können. Natürlich müssen die genannten Gesetzestexte an die Prüfung mitgenommen werden. Eine sehr ausführliche Zusammenstellung der Materialien und Gesetzestexte zur Reform findet sich auf der einschlägigen Seite des Bundesamts für Justiz. Literatur:
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